RS Vwgh 1989/2/1 88/03/0030

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Veröffentlicht am 01.02.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

GewO 1973 §52 Abs4;
StVO 1960 §82 Abs1;
StVO 1960 §82 Abs5;

Rechtssatz

Aus der Tatsache der Existenz einer V der Gemeinde gem § 52 Abs 4 GewO, derzufolge die Aufstellung eines Automaten ua an Bushaltestellen verboten ist, ist für die Beurteilung der Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 82 Abs 5 StVO durch solche Automaten nichts zu gewinnen, weil dieses gewerberechtliche Verbot dem Schutze Minderjähriger vor unüberlegten Geldausgaben dient und nicht jene Interessen berührt, die § 82 Abs 5 StVO zum Gegenstand hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030030.X08

Im RIS seit

19.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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