RS Vwgh 1989/2/6 88/12/0020

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Veröffentlicht am 06.02.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
72/01 Hochschulorganisation

Norm

GehG 1956 §51;
UOG 1975 §111 Abs10;

Rechtssatz

Die Wendung "während des Forschungssemesters" in § 111 Abs 10 UOG bedeutet "für das Forschungssemester". Der Anspruch auf Kollegiengeldabgeltung nach § 111 Abs 10 vorletzter Satz (erster und zweiter Tatbestand) UOG ist damit hinsichtlich des Zeitpunktes seiner Entstehung dem Anspruch auf Kollegiengeldabgeltung nach § 51 GehG gleichgestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120020.X07

Im RIS seit

22.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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