RS Vwgh 1989/2/6 88/12/0082

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Veröffentlicht am 06.02.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §49 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖffD 1989/5;

Rechtssatz

Für mit "Fahrbefehl" angeordnete Fahrten von und zum Dienstort gebührt Überstundenabgeltung, auch wenn es sich um eine unterwertige Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit handelt, die einer "Fahrtkostenvergütung in Naturalien" nahe kommen sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120082.X01

Im RIS seit

28.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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