RS Vwgh 1989/2/7 86/14/0162

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Veröffentlicht am 07.02.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §281 Abs1;
BAO §93 Abs3 lita;

Beachte

Vorgeschichte:83/14/0229 E 2. Oktober 1984; Besprechung in:ÖStZB 1989/395;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0857/69 E 8. Oktober 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist den Abgabenbehörden nicht verwehrt, sich in der Begründung eines Bescheides auf die einer anderen behördlichen Erledigung zu berufen, wenn sie der Partei nur bekannt gewesen ist (Hinweis E 19.2.1970, 0544/68).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140162.X03

Im RIS seit

07.02.1989

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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