RS Vwgh 1989/2/7 86/14/0121

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Veröffentlicht am 07.02.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §93;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/14/0122 Besprechung in:ÖStZB 1989, 309;

Rechtssatz

Die Gewinnverteilungsvereinbarung bei einer GmbH & Co KG im engeren Sinn kann eine verdeckte Gewinnausschüttung insoweit begründen, als die frei verfügbaren Gewinnanteile der GmbH derart niedrig sind, daß in diesen keine angemessene Abgeltung für die Haftung erblickt werden kann, andererseits die Gehälter der Geschäftsführer der GmbH überhöht sind, sodaß der GmbH zu Lasten der verfügbaren Gewinnanteile zu hohe Vorausgewinne gewährt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140121.X03

Im RIS seit

07.02.1989

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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