RS Vwgh 1989/2/17 88/18/0351

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Veröffentlicht am 17.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs2;

Rechtssatz

Eine Niederschrift des Inhaltes: "Das Schreiben des Amtes der OÖ

LReg vom ... Zl ..., mit der Spruchergänzung, wurde mir ebenfalls

zur Kenntnis gebracht." ist keine Verkündung eines mündlichen Bescheides, wie der Inhalt und die Verkündung des Bescheidspruches nicht am Schluss der Verhandlungsschrift oder in einer besonderen Niederschrift beurkundet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988180351.X06

Im RIS seit

29.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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