RS Vwgh 1989/2/22 89/03/0022

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
GewO 1973 §25 Abs2;

Rechtssatz

Hat der Konzessionswerber um eine Taxikonzession innerhalb der letzten 5 Jahre zweimal die Vorschrift über die zulässige Fahrgeschwindigkeit übertreten, den Vorrang, das Rotgelblicht einer Verkehrslichtsignalanlage sowie das Verkehrszeichen "Halt" missachtet und zweimal in zweiter Spur gehalten, so ist es nicht rechtswidrig, selbst angesichts des Wohlverhaltens des Konzessionswerbers in den letzten drei Jahren Zweifel an dessen Zuverlässigkeit zu haben und die Konzession zu verweigern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030022.X04

Im RIS seit

17.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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