RS Vwgh 1989/2/22 88/02/0126

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §53 Abs2;
VStG §54b Abs3;

Rechtssatz

Ist ein Ansuchen nur auf Strafaufschub gerichtet, dann ist die Beh nicht verpflichtet, sich mit der Frage einer Ratenzahlung zu befassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020126.X01

Im RIS seit

11.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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