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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2041/71 E VS 10. Oktober 1973 VwSlg 8477 A/1973; RS 5Stammrechtssatz
Wenn in einer Beschwerde als belangte Behörde das "Amt der ..... Landesregierung" bezeichnet wird und auf einen Verbesserungsauftrag hin als belangte Behörde abermals das "Amt der ... Landesregierung" genannt wird, dann ist das verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht einzustellen, wenn die belangte Behörde aus dem vorgelegten angefochtenen Bescheid einwandfrei hervorgeht.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020165.X01Im RIS seit
13.02.2002Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009