RS Vwgh 1989/2/22 88/02/0192

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs4;
ZustG §4;

Rechtssatz

§ 13 Abs 4 ZustG gilt nur für Fälle, in denen der RA Empfänger in seiner Eigenschaft als Parteienvertreter (nicht aber auch in eigener Sache) ist (Hinweis Walter-Mayer, Zustellrecht, Anm 5, lit e zu § 4, S 32).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020192.X03

Im RIS seit

22.02.1989

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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