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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Dass die Kurden in der Türkei nicht als Volksgruppen anerkannt werden, stellt ebenso wenig eine Verfolgungshandlung dar, wie die behaupteten Kämpfe zwischen kurdischen Rebellen und türkischen Militäreinheiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010325.X02Im RIS seit
05.09.2006