RS Vwgh 1989/2/22 88/01/0325

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Dass die Kurden in der Türkei nicht als Volksgruppen anerkannt werden, stellt ebenso wenig eine Verfolgungshandlung dar, wie die behaupteten Kämpfe zwischen kurdischen Rebellen und türkischen Militäreinheiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010325.X02

Im RIS seit

05.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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