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Verfahren vor dem VwGHNorm
KFG 1967 §75 Abs2Rechtssatz
Ausführungen über die Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Aufforderung nach § 75 Abs 2 KFG mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit (keine Aberkennung der aufschiebenden Wirkung der Berufung, unveränderte Bestätigung der erstinstanzlichen Aufforderung durch die Berufungsbehörde nach Ablauf der damit gesetzten Frist).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION VerfahrensrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110187.X01Im RIS seit
04.02.2022Zuletzt aktualisiert am
04.02.2022