RS Vwgh 1989/2/28 88/14/0052

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §148 Abs3;
FinStrG §99 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 347;

Rechtssatz

Eine im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung kann auch schon früher geprüfte Zeiträume umfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140052.X05

Im RIS seit

28.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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