RS Vwgh 1989/3/2 88/09/0149

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Veröffentlicht am 02.03.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;

Rechtssatz

Die Verwendung des Wortes "trotz" lässt erkennen, dass neben dem zeitlichen Moment (Beurteilungszeitraum) auch ein kausaler Zusammenhang zwischen den (nicht zufriedenstellenden) Leistungen des Beamten und der (aus diesem Grund erfolgten) Ermahnung gegeben sein muss (Hinweis auf E 21.5.1986, 86/09/0025).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090149.X06

Im RIS seit

11.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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