Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zum Vorliegen eines abhängigen Arbeitsverhältnisses iSd § 1 Abs 1 IESG zu einer Ges.m.b.H. (hier nicht gegeben, weil die Bf seit Gründung der Ges.m.b.H. praktisch keinem Weisungs- und Kontrollrecht durch den Geschäftsführer der Ges.m.b.H., ihrem Gatten, unterlegen ist. Auch ein (nachträglich) schriftlich niedergelegter "Anstellungsantrag" änderte nichts an ihrer Stellung in der Ges).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110196.X01Im RIS seit
09.02.2007