RS Vwgh 1989/3/6 87/10/0060

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Veröffentlicht am 06.03.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;
B-VG Art130 Abs1 litb;
B-VG Art131a;
B-VG Art133 Z1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Behandlung einer Beschwerde, in der vom Bf die Verletzung eines einfach gesetzlich gewährleisteten Rechtes - wie eine durch einen Ladungsbescheid nicht gedeckte Vorführung - behauptet wird, ist von der Zuständigkeit des VwGH nicht ausgeschlossen (Hinweis auf E VS vom 7.12.1988, 86/03/0157).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG)Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987100060.X02

Im RIS seit

27.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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