RS Vwgh 1989/3/6 88/15/0066

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Veröffentlicht am 06.03.1989
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Norm

GebG 1957 §14 TP1 Abs4;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1989/9, S 565; ÖStZB 1989, 415;

Rechtssatz

Bei der Befreiungsvorschrift des § 14 TP 1 Abs 4 GebG kommt es nicht darauf an, auf Grund welcher Gesetzesbestimmung das Recht auf Akteneinsicht zusteht (hier: Einsicht in die beim Vereinsregister erliegenden Statuten eines Vereines).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150066.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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