RS Vwgh 1989/3/7 88/11/0115

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Veröffentlicht am 07.03.1989
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1162b;

Rechtssatz

Unter "dieser Zeit" iSd letzten Satzes des § 1162 b ABGB ist jener Zeitraum zu verstehen, der bei ordnungsgemäßer Kündigung bis zum Erlöschen des Arbeitsverhältnisses hätte verstreichen müssen (und nicht die vorher genannten 3 Monate). Die Dreimonatsfrist ist lediglich eine Höchstgrenze, bis zu der einem Arbeitnehmer Kündigungsentschädigung unter begünstigten Bedingungen zusteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110115.X03

Im RIS seit

08.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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