RS Vwgh 1989/3/7 88/11/0115

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Veröffentlicht am 07.03.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1162b;

Rechtssatz

Der Anspruch auf Kündigungsentschädigung iSd § 1162 b ABGB entsteht mit dem berechtigten vorzeitigen Austritt, soweit er das Entgelt für die ersten drei Monate betrifft (Hinweis E 13.9.1983, 82/11/0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110115.X04

Im RIS seit

08.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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