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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Furcht vor Verfolgung kann nur dann als begründet iSd Konv angesehen werden, wenn die Verfolgung von staatlichen Stellen ausgeht oder wenn der jeweilige Staat nicht in der Lage oder nicht Willens ist, die Verfolgung des Asylwerbers hintanzuhalten (Hinweis E 29.1.1986, 84/01/0106).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010160.X02Im RIS seit
30.08.2006Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009