RS Vwgh 1989/3/8 88/01/0303

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Veröffentlicht am 08.03.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Schon längere Zeit zurückliegende Verfolgungshandlungen begründen jedenfalls dann keinen Asylanspruch, wenn der Asylwerber bis zur tatsächlichen Flucht nicht ständig in "wohlbegründeter Furcht" gelebt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010303.X02

Im RIS seit

05.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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