RS Vwgh 1989/3/8 88/01/0346

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Veröffentlicht am 08.03.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Bejahung der Flüchtlingseigenschaft eines Kurden für den Fall der Richtigkeit seiner (durch die Beh unüberprüft gelassenen) Behauptung, die Angehörigen seines Dorfes gegen Umsiedlungsmaßnahmen der türkischen Beh aufgehetzt zu haben und deswegen verfolgt worden zu sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010346.X01

Im RIS seit

05.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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