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L82000 BauordnungNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Wird ein Bauansuchen zurückgezogen (hier nach Aufhebung von Bescheiden), ist kein Verfahren anhängig, hinsichtlich dessen die Behörde säumig werden könnte; der Nachbar kann daher keinesfalls einen Devolutionsantrag stellen.
Schlagworte
Antragsrückziehung Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Parteistellung ParteienantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050029.X01Im RIS seit
27.03.2007