RS Vwgh 1989/3/14 89/08/0012

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Veröffentlicht am 14.03.1989
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10;
AlVG 1977 §38;

Rechtssatz

Eine Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG liegt auch dann vor, wenn der Firmeninhaber im Vorstellungsgespräch auf die Mitteilung des Arbeitslosen hin, er werde in etwa 4 Wochen im väterlichen Betrieb eingestellt werden, erklärt, eine Einstellung in seinem Betrieb als Übergangslösung für eine kurze Zeit sei nicht möglich, der Arbeitslose daraufhin weder eine allfällige unrichtige Interpretation seiner Mitteilung korrigiert noch eindeutig zum Ausdruck bringt, er sei an einem längerfristigen Beschäftigungsverhältnis doch interessiert und werde von der in Aussicht gestellten Einstellung im väterlichen Betrieb keinen Gebrauch machen, und deshalb kein Beschäftigungsverhältnis zustandekommt (Hinweis E 13.9.1985, 85/08/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080012.X01

Im RIS seit

28.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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