RS Vwgh 1989/3/15 88/03/0138

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs3 litd;

Rechtssatz

Für die Erfüllung des Tatbestandes nach § 24 Abs 3 lit d StVO ist es nicht erforderlich, dass durch das geparkte Fahrzeug der fließende Verkehr konkret behindert wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030138.X01

Im RIS seit

02.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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