RS Vwgh 1989/3/15 88/01/0174

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/03 Personenstandsrecht

Norm

AVG §56;
NÄG 1938 §8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob eine Mitteilung der Beh hinsichtlich eines Antrages auf Feststellung des Familiennamens als verbindliche Erledigung angesehen werden kann.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010174.X02

Im RIS seit

30.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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