RS Vwgh 1989/3/15 87/01/0177

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §20 Abs1;
WaffG 1967 §6 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit ist zu berücksichtigen, dass durch ein E einer Disziplinaroberkommission eine Entlassung in eine Geldstrafe abgeändert wurde, dem Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte dadurch die Chance auf Bewährung geboten und eine durchaus positive Zukunftsprognose ausgestellt wurde. (hier ein Polizeibeamter der auch wieder "Dienst mit der Waffe" versehen kann).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987010177.X02

Im RIS seit

01.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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