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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Wird ein erstinstanzlicher Bescheid nicht bekämpft, ist eine Beschwerde gegen eine diesen nicht abändernde Berufungsentscheidung mangels Erschöpfung des Instanzenzuges unzulässig.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985070020.X01Im RIS seit
14.07.2005Zuletzt aktualisiert am
28.07.2015