RS Vwgh 1989/3/16 85/07/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1989
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wird ein erstinstanzlicher Bescheid nicht bekämpft, ist eine Beschwerde gegen eine diesen nicht abändernde Berufungsentscheidung mangels Erschöpfung des Instanzenzuges unzulässig.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985070020.X01

Im RIS seit

14.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten