RS Vwgh 1989/3/20 88/10/0177

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Veröffentlicht am 20.03.1989
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1;
ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §17 Abs4;
ForstG 1975 §19 Abs5 litb;
ForstG 1975 §5;

Rechtssatz

Der Eigentümer einer Grundfläche, die Wald ist oder als solcher gilt, hat ein subjektives Recht darauf, dass diese Grundfläche die Waldeigenschaft nicht gegen seinen Willen auf gesetzwidrige Weise verliert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100177.X01

Im RIS seit

29.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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