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UStGNorm
UStG 1972 §4 Abs1Rechtssatz
Stellt ein Unternehmer den Spielern eine Anlage gegen Entgelt zum Spiel nach den von ihm aufgestellten Regeln zur Verfügung, ohne daß das ihm zufließende Entgelt durch den Ausgang des Spieles irgendeine Veränderung erfahren kann, so kann der als reiner Spieleinsatz nur unter den Spielern zur Ausspielung gelangende Betrag dem Entgelt des Unternehmers nicht zugezählt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150001.X01Im RIS seit
21.10.2019Zuletzt aktualisiert am
21.10.2019