RS Vwgh 1989/3/20 88/15/0001

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Veröffentlicht am 20.03.1989
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Index

UStG
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs1
UStG 1972 §4 Abs5

Rechtssatz

Stellt ein Unternehmer den Spielern eine Anlage gegen Entgelt zum Spiel nach den von ihm aufgestellten Regeln zur Verfügung, ohne daß das ihm zufließende Entgelt durch den Ausgang des Spieles irgendeine Veränderung erfahren kann, so kann der als reiner Spieleinsatz nur unter den Spielern zur Ausspielung gelangende Betrag dem Entgelt des Unternehmers nicht zugezählt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150001.X01

Im RIS seit

21.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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