RS Vwgh 1989/3/20 88/10/0177

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Veröffentlicht am 20.03.1989
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §17 Abs3;

Rechtssatz

Rs 2

Zu einer öffentlichen Strasse (hier Ortschaftsweg nach dem OÖ LStVwG durch V der Gemeinde) besteht ein öffentliches Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens. Allerdings ist die dadurch festgelegte (örtliche) Lage in Hinsicht auf die Fläche, für welche eine Rodungsbewilligung erteilt werden soll, wesentlich, welches bei Abweichung auch die Interessenabwägung inhaltlich rechtswidrig macht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100177.X02

Im RIS seit

29.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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