RS Vwgh 1989/3/21 88/10/0143

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Veröffentlicht am 21.03.1989
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Index

L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Salzburg
L40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg
24/01 Strafgesetzbuch

Norm

PolStG Slbg 1975 §4 Abs1;
StGB §115 Abs2;

Rechtssatz

"Mehrere Personen" setzt nach der Legaldefinition des § 115 Abs 2 StGB voraus, dass die Tat in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100143.X03

Im RIS seit

23.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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