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L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
PolStG Slbg 1975 §4 Abs1;Rechtssatz
"Mehrere Personen" setzt nach der Legaldefinition des § 115 Abs 2 StGB voraus, dass die Tat in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100143.X03Im RIS seit
23.01.2007