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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §39 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur entsprechenden Betätigungsmöglichkeit des in Aussicht genommenen gewerberechtlichen Geschäftsführers (hier:
Baumeistergewerbe; Geschäftsführer ist bereits 80 - 100 Wochenstunden selbstständig sowie als Geschäftsführer von zwei anderen Gesellschaften tätig. Die entsprechende Betätigungsmöglichkeit wurde verneint).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987040263.X02Im RIS seit
28.02.2006