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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §39 Abs2;Rechtssatz
Durch die Anmeldung des in Aussicht genommenen gewerberechtlichen Geschäftsführers zur Sozialversicherung kann jedenfalls nicht nachgewiesen werden, dass der namhaft gemachte Geschäftsführer in der Lage ist, sich im Betrieb ENTSPRECHEND - im Sinne der Sicherstellung einer gesetzmäßigen Gewerbeausübung - zu betätigen. (Hinweis auf E vom 28.6.1988, 87/04/0264)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987040263.X03Im RIS seit
28.02.2006