RS Vwgh 1989/3/28 87/04/0263

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1989
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs2;

Rechtssatz

Durch die Anmeldung des in Aussicht genommenen gewerberechtlichen Geschäftsführers zur Sozialversicherung kann jedenfalls nicht nachgewiesen werden, dass der namhaft gemachte Geschäftsführer in der Lage ist, sich im Betrieb ENTSPRECHEND - im Sinne der Sicherstellung einer gesetzmäßigen Gewerbeausübung - zu betätigen. (Hinweis auf E vom 28.6.1988, 87/04/0264)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040263.X03

Im RIS seit

28.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten