RS Vwgh 1989/3/28 88/11/0270

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Veröffentlicht am 28.03.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs1;
AVG §57 Abs2;

Rechtssatz

Dass einem Mandatsbescheid ein in der Einholung von Gutachten bestehendes, jedoch schon wegen der Unterlassung des Parteiengehörs unvollständiges Ermittlungsverfahren vorangegangen ist, nimmt ihm nicht den Charakter als Mandatsbescheid.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110270.X02

Im RIS seit

21.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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