RS Vwgh 1989/3/29 88/01/0240

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.1989
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §20 Abs1;

Rechtssatz

Unterlässt ein Staatsbürgerschaftswerber, dem die Verleihung der Staatsbürgerschaft zugesichert wurde, die fristgerechte Erbringung des Nachweises über sein Ausscheiden aus dem fremden Staatsverband, so hat dies zur Folge, dass einerseits der aus dem Zusicherungsbescheid erwachsene Rechtsanspruch des Staatsbürgerschaftswerbers erlischt und dass andererseits die Behörde an ihre Zusicherung nicht mehr gebunden ist. Die Abweisung des Verleihungsansuchens kann hiermit nicht begründet werden. Vielmehr bleibt es Aufgabe der Beh, unter Zugrundelegung des allenfalls in der Zwischenzeit geänderten Sachverhaltes über das Verleihungsansuchen zu entscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010240.X02

Im RIS seit

01.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten