RS Vwgh 1989/3/29 88/03/0256

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

Geschwindigkeitsbeschränkung Autobahnen A12 A13 Nachtzeit 1987/1988;
StVO 1960 §20 Abs3 idF 1987/213;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Tatbestandselement einer Verwaltungsübertretung nach § 1 der V vom 16.7.1987, BGBl 1987/348 ist u.a., dass eines der dort genannten Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t gelenkt wurde. Dieses das Gesamtgewicht des gelenkten Fahrzeuges betreffende Tatbestandsmerkmal hat daher im Spruch des Straferkenntnisses zum Ausdruck zu kommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030256.X02

Im RIS seit

11.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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