RS Vwgh 1989/3/29 87/13/0211

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §106a;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/21, 382;

Rechtssatz

§ 106a Abs 3 EStG 1972 normiert nicht lediglich deklarativ einen einzigen Fall der wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftichen Leistungfähigkeit in der Weise, daß eine solche Beeinträchtigung jedenfalls dann vorliegt, wenn die dort genannten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Der Wortlaut dieser Bestimmungen verbietet die Annahme einer bloß demonstrativen Aufzählung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987130211.X01

Im RIS seit

29.03.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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