RS Vwgh 1989/3/29 88/01/0272

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Die Verweigerung des Militärdienstes, mag sie auch aus religiösen Gründen erfolgen, ist kein Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft iSd Konvention.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010272.X02

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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