RS Vwgh 1989/3/29 85/13/0122

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1979/21, 400;

Rechtssatz

Gem § 119 BAO hat der Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände offen zu legen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130122.X04

Im RIS seit

29.03.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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