RS Vwgh 1989/3/29 87/13/0156

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §85;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/21, S 381;

Rechtssatz

Als öffentliche Kasse, die Bezüge auszahlt, ist jene Kasse anzusehen, die die Bezüge anweist, verrechnet und die gesetzlichen Abzüge vornimmt (Hinweis E 14.5.1980, 3145/79). Der öffentliche Arbeitgeber soll in der Gestaltung seines Kassenwesens nicht auf allfällige Pflichten als einheitlicher Arbeitgeber sehen müssen. Aufgabe des § 85 EStG 1972 ist es, der öffentlichen Hand eine nach verwaltungstechnischen Gesichtspunkten zweckmäßige Organisation ihres Kassenwesens zu ermöglichen (Hinweis auf E VfGH 11.12.1984, B 158/81, VfSlg 10309).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987130156.X02

Im RIS seit

29.03.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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