RS Vwgh 1989/3/29 87/13/0156

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §71;
EStG 1972 §85;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/21, S 381;

Rechtssatz

Mehrere voneinander verschiedene öffentliche Kassen derselben Gebietskörperschaft gelten als mehrere Arbeitgeber. Zahlt eine einzige öffentliche Kasse mehrere Bezüge an einen Arbeitnehmer aus, muß der Steuerabzug einheitlich vorgenommen werden, ausgenommen es kommt die Sonderbestimmung des § 71 EStG 1972, wenn neben einem Aktivbezug ein Pensionsbezug ausgezahlt wird, zum Zuge.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987130156.X01

Im RIS seit

29.03.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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