RS Vwgh 1989/3/31 87/12/0165

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Veröffentlicht am 31.03.1989
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Index

Dienstrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56
BDG 1979 §21

Rechtssatz

Bestreitet eine Beamtin die Wirksamkeit eines Austritts nach § 21 BDG (sie ist nach den Vorsch des bürgerlichen Rechts zu prüfen), so steht ihr wegen der über Einzelverfahren hinausgehenden Bedeutung der Klärung des Fortbestandes des öff-rechtlichen Dienstverhältnisses die Berechtigung zu, die Feststellung der Unwirksamkeit der Austrittserklärung zu beantragen. (Hinweis auf E 26.6.1975, 1268/74, VwSlg 8860 A/1975).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120165.X02

Im RIS seit

15.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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