RS Vwgh 1989/4/4 89/14/0026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs2;

Rechtssatz

Die Zustellung zu eigenen Handen kann auch an eine Person erfolgen, die gegenüber der Post zur Übernahme von dem Empfänger zu eigenen Handen zuzustellenden Sendungen bevollmächtigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140026.X02

Im RIS seit

31.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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