RS Vwgh 1989/4/5 88/13/0204

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Veröffentlicht am 05.04.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §214 Abs6;

Beachte

Besprechung in: ÖStR 1989/21, 399;

Rechtssatz

Im Vollstreckungsverfahren geleistete Beträge sind sachkongruent zu verrechnen, weil bei einer Verbuchung auf einen anderen Rückstand eine erfolgreiche Vollstreckung, die zur zwangsweisen Einbringung eines bestimmten Rückstandes führt, dennoch fortgeführt werden müßte, weil die in Vollstreckung gezogene Forderung offenbliebe, würde die Tilgung auf einen anderen Rückstand verrechnet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130204.X01

Im RIS seit

05.04.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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