RS Vwgh 1989/4/5 88/03/0170

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Veröffentlicht am 05.04.1989
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3059/53 E 24. Juni 1954 VwSlg 3455 A/1954 RS 1

Stammrechtssatz

Von einer planmäßigen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Beförderung von Personen im Sinne des § 1 Abs 1 des Kraftfahrliniengesetzes kann nur dann gesprochen werden, wenn die Fahrten zu bestimmen, dem Publikum im voraus öffentlich bekanntgegebenen Zeiten erfolgen und wenn sie auch für den Fall stattfinden, daß sich im gegebenen Zeitpunkt keine Fahrgäste eingefunden haben. In der faktischen Durchführung von Fahrten zu bestimmten Zeiten allein kann die Planmäßigkeit nicht erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030170.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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