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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
KflG 1952 §1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3059/53 E 24. Juni 1954 VwSlg 3455 A/1954 RS 1Stammrechtssatz
Von einer planmäßigen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Beförderung von Personen im Sinne des § 1 Abs 1 des Kraftfahrliniengesetzes kann nur dann gesprochen werden, wenn die Fahrten zu bestimmen, dem Publikum im voraus öffentlich bekanntgegebenen Zeiten erfolgen und wenn sie auch für den Fall stattfinden, daß sich im gegebenen Zeitpunkt keine Fahrgäste eingefunden haben. In der faktischen Durchführung von Fahrten zu bestimmten Zeiten allein kann die Planmäßigkeit nicht erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030170.X03Im RIS seit
11.07.2001