RS Vwgh 1989/4/7 89/15/0035

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Veröffentlicht am 07.04.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1244/75 B 15. September 1975 RS 1

Stammrechtssatz

Die "Aufhebung" eines hg Erkenntnisses ist grundsätzlich nicht möglich (nur bei Wiederaufnahme oder Wiedereinsetzung).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Abänderung von Bescheiden sowie Entscheidungen des VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989150035.X01

Im RIS seit

19.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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