RS Vwgh 1989/4/10 88/10/0128

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Veröffentlicht am 10.04.1989
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §20;
LMG 1975 §74 Abs5 Z3;

Rechtssatz

Ein Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass in seinem Betrieb die Verwaltungsvorschrift des § 20 LMG eingehalten wird und in Erfüllung dieser Pflicht insbesondere seine Angestellten in dieser Hinsicht zu überprüfen bzw. solche Vorkehrungen zu treffen, die eine entsprechende Überwachung sicherstellen. Es muss ihm allerdings zugebilligt werden, die Besorgung einzelner Angelegenheiten einzelnen Personen selbstverantwortlich zu überlassen und die eigene Tätigkeit in diesen Belangen auf eine angemessene Kontrolle zu beschränken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100128.X03

Im RIS seit

24.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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