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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §9;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/06/0161 E 17. November 1983 VwSlg 11226 A/1983 RS 1Stammrechtssatz
Eine nicht existente "Firma", an die Bescheide ergangen sind, kann nicht mit der Person gleichgesetzt werden, die sich der ihr nicht zustehenden Bezeichnung bedient; Bescheide an eine derartige "Firma" gehen ins Leere.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010258.X02Im RIS seit
05.09.2006