RS Vwgh 1989/4/18 88/04/0237

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1989
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Index

50/04 Berufsausbildung

Norm

BAG 1969 §20 Abs1 idF 1978/232;
BAG 1969 §32 Abs1 lita idF 1978/232;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0191 E 2. Juli 1982 RS 2

Stammrechtssatz

§ 32 Abs 1 lit a BAG stellt ausschließlich die Unterlassung der rechtzeitigen - d.i. jedenfalls binnen drei Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses - Anmeldung eines Lehrvertrages unter Strafsanktion, was für den Tatzeitpunkt von Relevanz ist; eine darüber hinaus fortdauernde Nichtanmeldung des Lehrvertrages zur Eintragung fällt nicht unter die Strafsanktion des § 32 Abs 1 lit a BAG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040237.X01

Im RIS seit

17.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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